Einzelschritte des Antragsverfahrens:

Sie planen ein Kunst- und Kulturprojekt im Rahmen der Förderung RKP – Regionales Kultur Programm? Haben Sie Fragen rund um die Projektförderung? Von Ihrer Idee bis zur Antragstellung - wir begleiten Sie gerne! Wenden Sie sich hierzu frühzeitig an uns. Kontakt

  1. Orientieren/Beratung
  2. Fördermittel mit dem Projekt-Datenblatt beantragen, Abgabe im Koordinierungsbüro bis 30.9.
  3. Beratungen der regionalen Gremien „Kulturfachrat“ und „Kulturbeirat“ im Oktober
  4. Mitteilung an das Koordinierungsbüro
  5. Das Koordinierungsbüro benachrichtigt den Antragsteller über Förderempfehlung oder -ablehnung
  6. Bei Förderempfehlung: Zuwendungsantrag an die Bezirksregierung bis 30.11. eines Jahres
  7. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft entscheidet über den Antrag
  8. Nach Freigabe des Landeshaushaltes: Bewilligung der Fördermittel
  9. Zuwendungsbewilligung der Bezirksregierung ca. Februar

Tipps vom Koordinierungsbüro:

  1. Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Mindestens eine Beratung ist ist Voraussetzung für eine Antragstellung. Das Koordinierungsbüro berät von der Idee bis zur Antragstellung und vermittelt bei Bedarf Kontakte zu anderen Kulturschaffenden in der Region.
  2. Verträge für die Projekte dürfen erst abgeschlossen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Wenn dieser zeitliche Rahmen das Projekt gefährdet, kann ein formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung gestellt werden.
  3. Jedes Projekt wird maximal dreimal gefördert. Eine Ausnahme bis zur fünfmaligen Förderung wird dann ausgesprochen, wenn das Land NRW eine besonders hohe Förderwürdigkeit erkennt.